An staatlicher Altersvorsorge gibt es zwei Varianten

Riester
Rürup oder auch Basisrente

Riester

Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente.
Basis für den Erhalt der Riesterzulage ist ein förderfähiger Riestervertrag, bei dem 4% des Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt werden. Mit einem Riestervertrag sichert man sich neben der Zulage auch Steuervorteile durch die zusätzliche Absetzbarkeit der gezahlten Beiträge in der Steuer.

Im Rentenalter erfolgt die Auszahlung einer lebenslangen Rente frühestens mit dem 62. Lebensjahr. Nur zu Beginn ist eine maximal 30%ige Kapitalentnahme möglich. Die Riesterrente ist dann voll dem persönlichen Steuersatz des Rentners unterworfen, es entfallen aber Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung der Rentner).

Ein Riestervertrag kann in folgenden Formen abgeschlossen werden:

  • Banksparplan
  • Bausparvertrag in Form von „Wohnriester“
  • Fondssparplan
  • Fonds-Versicherung
  • Klassische Rentenversicherung

Welche die richtige Variante für Sie ist, stellen wir in einem gemeinsamen Gespräch bei Erfassung Ihrer Zukunftsplanung, ihrer Ziele und ihrer finanziellen Situation fest. Aufgrund unseres Maklerstatus können wir aus einer Vielzahl der am Markt erhältlichen Tarifen unterschiedlichster Anbieter wählen und berücksichtigen dabei v.a. auch die Vertragskosten.

Rürup/Basisrente

Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente bezeichnet, ist eine staatliche subventionierte kapitalgedeckte Altersvorsorge. Sie beruht auf dem Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente entspricht.

Die Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeiträge als Sonderausgaben abziehbar.

Vorrangige Zielgruppe sind Selbstständige mit einer relativ hohen Steuerbelastung. Auch Angestellte profitieren von der Rürup-Rente. Durch den Sonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000,- EUR pro Jahr und Person kann auch ein Angestellter zusätzlich Vermögen für den Ruhestand aufbauen und gleichzeitig Steuerförderungen nutzen.

Bei der Rürup-Rente existiert kein Kapitalwahlrecht, d.h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet und unterliegt analog der gesetzlichen Rente der Steuerpflicht.

Ein Rürup-Vertrag kann in folgenden Formen abgeschlossen werden:

  • Fondssparplan
  • Fonds-Versicherung
  • Klassische Rentenversicherung

Welche die richtige Variante für Sie ist, stellen wir in einem gemeinsamen Gespräch bei Erfassung Ihrer Zukunftsplanung, ihrer Ziele und ihrer finanziellen Situation fest. Aufgrund unseres Maklerstatus können wir aus einer Vielzahl der am Markt erhältlichen Tarifen unterschiedlichster Anbieter wählen und berücksichtigen dabei v.a. auch die Vertragskosten.