Nach einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit erfolgt nach 72 Wochen die Überprüfung des Arbeitnehmers durch die Rentenversicherungsträger auf die noch mögliche Arbeitsfähigkeit. Wird dabei von einem Gutachter der Rentenversicherung festgestellt, dass noch eine Arbeitsfähigkeit von mehr als 6 Stunden in einem beliebigen Beruf erfolgen kann (Verweisbarkeit), ist mit einer staatlichen Erwerbsunfähigkeitsrente nicht zu rechnen.

Bei einer möglichen Beschäftigung von 3 bis 6 Stunden in einem beliebigen Beruf (Verweisbarkeit) erfolgt die Zahlung einer halben Erwerbsunfähigkeitsrente, vorausgesetzt es existiert bereits ein solcher Anspruch aufgrund der bisherigen Zahldauer in die gesetzliche Rentenversicherung (erst nach 5 Jahren der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung).

Erst wenn eine Beschäftigung unter 3 Stunden in KEINEM BERUF mehr möglich ist, erhält man eine volle Erwerbsminderungsrente, vorausgesetzt es existiert bereits ein solcher Anspruch aufgrund der bisherigen Zahldauer in die gesetzliche Rentenversicherung.
Bei Geburtsjahrgängen nach dem 01.01.1961 existiert die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit seitens der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr.

Vor allem ist zu beachten:

Bei Ausscheiden aus dem Berufsleben werden i.d.R. keine Einkünfte mehr erzielt. Ohne Einkünfte endet die Beitragspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung, d.h. der Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung für den Erhalt der gesetzlichen Rente minimiert sich automatisch.

Um sich hier von einem massiven Einkommensverlust während des Erwerbslebens und im folglich auch im Rentenalter zu schützen, ist das Vorhandensein einer Berufsunfähigkeitsversicherung für den Erhalt der Existenz unabdingbar.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für die Berufsunfähigkeit vorzusorgen. Eine selbständige Berufsunfähigkeitsabsicherung mit und ohne verzinsliche Ansammlung oder eine Absicherung im Mantel eines Altersvorsorgevertrages.

Welche für Ihre Bedürfnisse die passende ist, stellen wir in einem gemeinsamen Gespräch bei Erfassung Ihrer Zukunftsplanung, ihrer Ziele und ihre finanziellen Situation fest. Aufgrund unseres Maklerstatus können wir aus einer Vielzahl der am Markt erhältlichen Tarifen unterschiedlichster Anbieter den passenden auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Tarif finden und ihre Versorgungslücke schließen.