Dies ist die Kurzbezeichnung für die Absicherung von leitenden Angestellten, Führungskräften und Geschäftsführer.

Häufig vertreten Geschäftsführer die Auffassung, dass sie mit ihrer privaten Rechtsschutzversicherung und dem Baustein „Beruf“ in ihrer Ausübung als Geschäftsführer für ein Unternehmen abgesichert sind.
Dies ist ein Trugschluss, der dann meist erst im Schadensfall festgestellt wird.
Gleiches gilt für den Bereich der Haftpflichtversicherung.

Vor allem ist auch zu hinterfragen, ob für solche Berufsgruppen eine Berufsunfähigkeitsversicherung immer die einzig richtige persönliche Absicherung ist.

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