Bei variabel vereinbarten Kreditzinsen passt das Kreditinstitut den Zins dem aktuellen Marktniveau auf Grundlage von Vereinbarungen variabler Zinssätze an. Diese Vereinbarung variabler Zinssätze wird in aller Regel im Vertrag oder über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen, jedoch selten von Bankkunden auf ihre Richtigkeit hin überprüft. In der Praxis trifft man dabei auf viele Gestaltungen, wie beispielsweise Neuverhandlungsklauseln, Zinsänderungsvorbehalte, Automatikklauseln, Zinsgleitklauseln, Bedingungsklauseln, Aufwendungsersatzklauseln u.a.

Unser Kooperationspartner das Sachverständigenbüro Gamper & Compagnie Kommanditgesellschaft mit  Sitz in Fulda berechnet für Sie, ob Ihnen durch zeitverzögerte Anpassung durch das Kreditinstitut oder durch eine nicht erfolgte Anpassung ein Schaden entstanden ist bzw. ein Anspruch auf Berichtigung des Saldos besteht.