Mit dem Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) am 22.07.2013 und weiteren Richtlinien (Finanzanlagenvermittlungsverordnung- FinVermV) sowie Ergänzungen (Kleinanlegerschutzgesetz-Juli 2015) gelten für den Vertrieb von „geschlossenen Beteiligungen“ jetzt AIFs und Vermögensanlagen umfangreiche neue Vorgaben. Der Markt wurde umfangreich reguliert und mehr Transparenz geschaffen.

Davon nicht betroffen sind die sogenannten „Direktinvestments“.

Bei einem Direktinvestment erwirbt der Anleger direkt einen realen Sachwert zur Verwahrung in einem privaten Safe oder im Zollfreilager. Hier sind v.a. die Anlagen in Gold- und Silberbarren, Münzen oder Diamanten zu nennen. Für die Anlage in Gold und Silber gibt es auch die Möglichkeit eines monatlichen Sparplanes.

Neben diesen klassischen Sachwerten können Privatanlegen seit ein paar Jahren auch in Seltene Erden und Technologiemetalle investieren und diese physisch erwerben. Dafür eignen sich vor allem Dysprosium, Gallium, Germanium, Hafnium, Indium, Neodym, Praseodym, Rhenium, Tellur und Terbium.

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch über die Marktchancen, die Abwicklungsmodalitäten und ihre Vorteile, die z.B. in einem deutlich reduzierten Einkaufspreis gegenüber den üblichen Schalterkäufen (bei Gold) liegen.