Aus der gesetzlichen Definition eines Versicherungsmaklers ergeben sich Maklerpflichten, die Bestandteil des Basispaketes und daher nicht gesondert zu vergüten sind. Dazu gehört im Schadensfall auch lediglich die Aufnahme und Weiterleitung des Schadens an die jeweilige Versicherungsgesellschaft. Dieses Basiskonzept eignet sich für die preisbewussten Mandanten, die sich gerne selbst um ihre Angelegenheiten kümmern möchten und unser Know How und die langjährige Berufserfahrung lediglich bei der Beratung und Vermittlung von Verträgen in Anspruch nehmen möchten. Zur besseren Organisation erhalten die Mandanten hierfür eine kostenfreie KundenApp zur Vertragsverwaltung.